Arbeitszeitnachweis
Arbeitszeitnachweis: nachvollziehbar statt nur ausgefüllt.
Ein Arbeitszeitnachweis soll erkennen lassen, wann die tägliche Arbeit begonnen und geendet hat und wie sich ihre Dauer ergibt. Dieser Leitfaden trennt die allgemeine Erfassungspflicht von besonderen Aufbewahrungs- und Dokumentationsregeln.
Derzeit formoffen
Verantwortung bleibt
Inhalt
Sechs Bausteine für einen prüfbaren Nachweis.
Gesetzliche Mindestangaben und ein praktisch nachvollziehbarer Datensatz sind nicht immer deckungsgleich. Die folgenden Felder machen Berechnung und spätere Korrekturen verständlich.
Arbeitstag
Arbeitsbeginn
Arbeitsende
Pausen
Tägliche Dauer
Korrekturverlauf
Aufbewahrung
Nicht jede Frist stammt aus derselben Regel.
Der allgemeine Systemauftrag aus der BAG-Entscheidung ist von den besonderen Nachweispflichten des Arbeitszeit- und Mindestlohngesetzes zu unterscheiden.
| Grundlage | Was sie betrifft | Zeitpunkt / Frist |
|---|---|---|
| BAG / ArbSchG | System zur Erfassung der gesamten täglichen Arbeitszeit | Derzeit keine einheitliche allgemeine Aufbewahrungsfrist festgelegt |
| § 16 Abs. 2 ArbZG | Arbeitszeit über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinaus | Mindestens zwei Jahre aufbewahren |
| § 17 MiLoG | Bestimmte geringfügig Beschäftigte und genannte Wirtschaftsbereiche | Bis zum siebten folgenden Kalendertag erfassen; mindestens zwei Jahre aufbewahren |
Beispiel
Ein Arbeitstag auf einen Blick.
Das Beispiel zeigt keine amtliche Vorlage, sondern eine klare Darstellung, aus der die Nettoarbeitszeit rechnerisch hervorgeht.
| Datum | Beginn | Ende | Pause | Dauer | Status |
|---|---|---|---|---|---|
| 19.08.2026 | 08:00 | 16:30 | 00:30 | 08:00 | Bestätigt |
Mit Quoska
Vom Stempelvorgang zum Nachweis.
Quoska verbindet die tägliche Erfassung mit einem sichtbaren Korrekturweg. Das unterstützt die Dokumentation, ersetzt aber nicht die Prüfung der Regeln, die für den konkreten Betrieb gelten.
Serverseitige Zeitstempel
Beginn, Pause und Ende entstehen unabhängig von der veränderbaren Geräteuhr.
Begründete Korrekturen
Alter und neuer Wert, Grund und Bearbeitung bleiben im Aktivitätsverlauf sichtbar.
Berichte und CSV
Zeiträume lassen sich prüfen und als strukturierte Daten für die weitere Verarbeitung exportieren.
Häufige Fragen
Form, Inhalt und Fristen eingeordnet.
Gibt es einen einheitlichen amtlichen Arbeitszeitnachweis?
Nein. Für die allgemeine Arbeitszeiterfassung besteht derzeit keine einheitliche Formvorschrift. Je nach Tätigkeit, Branche, Tarifvertrag oder Sonderregel können jedoch zusätzliche Anforderungen gelten.
Welche Angaben sollte ein Arbeitszeitnachweis enthalten?
Nach der aktuellen Einordnung des BMAS müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit nachvollziehbar sein. Datum, Pausen und dokumentierte Korrekturen helfen dabei, die Nettoarbeitszeit überprüfbar zu machen.
Muss ein Arbeitszeitnachweis unterschrieben werden?
Die hier dargestellten allgemeinen Regeln schreiben keine pauschale Unterschrift für jeden Tagesnachweis vor. Arbeitsvertragliche, tarifliche oder branchenspezifische Vorgaben können darüber hinausgehen.
Wie lange müssen Arbeitszeitnachweise aufbewahrt werden?
Eine einheitliche Frist für jede allgemeine Arbeitszeitaufzeichnung ist derzeit nicht festgelegt. Für Nachweise nach § 16 Absatz 2 ArbZG und für besondere Aufzeichnungen nach § 17 MiLoG gelten mindestens zwei Jahre.
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